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Die Datenschutzerklärung laut EU-DSGVO könnt Ihr Euch unter der Rubrik "Formulare" herunterladen.

Pro Tag darf dem Gewässer ein Kilogramm zugeführt werden, d. h. wenn Mais, Kartoffeln, Fertigfutter, Tigernüsse und andere erlaubte Mittel mitgeführt werden, darf die Menge an Futter die ein Kilogramm nicht überschreiten.

 

Mit schwimmenden Pop Ups ist das Angeln erlaubt. Wir bitten aber, vom Haken abgemachte Köder nicht auf dem Angelplatz liegen zu lassen.

 

Das Füttern mit Futter, welches auf synthetischen Netzen basiert, ist auch verboten.

 

Laut Pachtvertrag ist das Angeln und Anfüttern mit Boilies in jeglicher Art und Form, Pellets und Hundefutter, verboten. Weiterhin sind Gerätschaften zum massigen Einbringen von Futter verboten. Das sind: Futterschaufeln, Futterraketen in jeglicher Art, Boiliewurfrohre und Futterboote.

Die Termine für den zu leistenden Arbeitsdienst stehen im Fangbuch. Jedes Mitglied hat einmal im Jahr einen Arbeitsdienst am Badesee zu leisten. Dieser Arbeitsdienst wird vom Hauptpächter Angelgruppe Ford organisiert und dokumentiert.

Wichtig:

Aufgrund der Fristen für die Mitglieder-Meldungen an den Landessportbund und RhFV können wir nur Kündigungen bis zum 31.10. für das Folgejahr akzeptieren. Wir bitten um Euer Verständnis.

Gewässerordnung

Jedes Mitglied muss sich über die Fanglisten-App während der Angelzeit am Badesee Düren einloggen und später wieder ausloggen.

Alle Fische, die dem Gewässer entnommen werden (zum Verzehr oder Köderfische) sind sofort nach dem Fang in der Fanglisten-App einzutragen. Eingetragen werden muss das Datum des Angelns, Fischart und Länge, die Gewichtsangabe ist freiwillig.

Untermassige, verletzte oder kranke Fische, die nicht zurückgesetzt werden können, sind ebenfalls in der Fanglisten-App entsprechend einzutragen.

Wird das Mitglied ohne Einloggen der Angelzeit in der Fanglisten-App am Badesee Düren angetroffen oder wurden gefangene Fische nicht sofort nach dem Fang in der Fanglisten-App eingetragen, erfolgt der Entzug der Fischereierlaubnis für den Badesee Düren.

1.       In den Schongebieten (grüner Bereich), ist das Angeln ganzjährig verboten.

2.       Das Angeln am Badestrand ist ganzJährig verboten.

3.       Geangelt werden darf auf der Mariaweilerseite ab Ende der Wasserskianlage.              Auf der Derichsweilerseite hinter der Bojenkette vom Schwimmbereich Strand.

4.       Das Befahren des Weges rund um den Badesee mit Fahrzeugen ist                                strengstens verboten. (Auch nicht zum Be- und Entladen der Angelgeräte)

          Bei Veranstaltungen hat der Vorstand besondere Erlaubnisse.

Fischerei und Gewässerordnung

 

Für den Badesee Düren gelten die folgenden Schonzeiten. Die gesetzlichen Mindestmaße und die Fangbeschränkungen sind wie nachstehend verbindlich.

 

Pro Angeltag dürfen als Fang mitgenommen werden:

Anzahl Fischart           Größe          Schonzeit

2        Aale                     50cm            keine

 

1        Aland                   30 cm           keine

 

10      Rotauge/Rotfeder                   keine

 

3        Barsche                 --                 keine

 

3        Brassen                 --                 keine

 

 

1 Hecht                          60 cm    15.02-30.04

 

2 Schleien                      30 cm    01.04-15.05

 

1 Schuppenkarpfen     40 cm    01.04-15.05

 

1 Spiegelkarpfen          40 cm    01.04-15.05

 

1 Zander                        55 cm    15.02-31.05

 

 

Es wurden für folgende Fische Obergrenzen festgelegt:

 

Hecht                            70 cm

 

Zander                          60 cm

 

Karpfen                         60 cm

Schleien                        38 cm

 

 

Graskarpfen und Wels sind unabhängig von der Größe ganzjährig dem Gewässer zu entnehmen. Störe sind ganzjährig geschont und dürfen nicht entnommen werden.

Alle im Laich befindlichen Fische sind sofort schonend zurück zu setzen. (z.B. Brassen u. Rotaugen im Laichkleid - Männchen haben Pickel und Weibchen haben rötliche Bäuche) Alle nicht aufgeführten Fischarten unterliegen den gesetzlichen Mindestmaßen und Schonzeiten.

Jedoch dürfen pro Angeltag insgesamt maximal 15 Fische entnommen werden.

Ein Angeltag ist der Zeitraum von 0:00 bis 24:00 Uhr.

Es darf mit 2 Handangeln gefischt werden. Bei Grund und Posen Fischerei auf Salmoniden und Friedfische darf nur ein einschenkliger Haken, je Handangel, verwendet werden. Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist verboten.

 

Während der Hechtschonzeit ist das Spinnfischen auf Hecht mit Kunstködern verboten. Das Spinnfischen auf Barsch ist, auch während der Hechtschonzeit, mit Kunstködern bis zu einer maximalen Länge von 7cm erlaubt.

 

Fischhälterung:

Es wird empfohlen, grundsätzlich von der Verwendung eines Setzkeschers abzusehen. Er kann nur Verwendung finden, wenn der Fang dem menschlichen Verzehr zugeführt wird. Setzkescher müssen eine Länge von 3,00m und einen Durchmesser von 50cm haben. Jeder Angler handelt in eigener Verantwortung!!!

 

Anfüttern

 

Pro Tag darf dem Gewässer 1 kg zu geführt werden. Das heißt, wenn Mais, Kartoffeln, Fertigfutter, Tigernüsse und andere erlaubte Mittel mitgeführt werden, darf die Menge an Futter die 1kg nicht überschreiten.

Mit schwimmenden Pop-Ups ist das Angeln erlaubt, wir bitten aber, vom Haken abgemachte Köder nicht auf dem Angelplatz liegen zu lassen.

Das Füttern mit Futter, welches aus synthetischen Netzen besteht, ist weiterhin verboten. Bei sonstigen Fragen stehen wir Euch gerne zu Verfügung.

Laut Pachtvertrag ist das Angeln und Anfüttern mit Boilies in jeglicher Art und Form, Pellets und Hundefutter verboten. Weiterhin sind Gerätschaften zum massigen Einbringen von Futter verboten, das sind:

Futterschaufeln, Futterraketen in jeglicher Art, Boiliewurfrohre und Futterboote.

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Welsangeln

 

Das Welsangeln erfolgt nur zu bestimmten Terminen für Mitglieder des Stadtfischereiverein Düren e.V. und organisiert vom Angelverein. Für das Welsangeln können Schlauchboote eingesetzt werden, die nur zum Bojensetzen benutzt werden dürfen. Das reine Welsangeln erfolgt dann vom Ufer aus. Jedes Welsangeln muss vorher mit dem Dürener Service Betrieb abgestimmt werden. Bitte bei Wunsch mit Sportwart Frank Radzibaba unter 0177-3512185 in Kontakt treten.

Wichtige Hinweise

 

Jeder Angler ist verpflichtet den Anordnungen der amtlichen Fischereiaufseher und den vom Pächter eigesetzten Fischereiaufsehern Folge zu leisten.

Das Verlassen des Angelplatzes während der Fischereiausübung ist verboten.

Alle Angler sind verpflichtet die Angelplätze sauber zu halten. Es gilt grundsätzlich, dass der Angetroffene Erstverschmutzer ist.

Es ist nur erlaubt, grüne Angelzelte in angemessener Größe auf zu stellen ( keine Hauszelte).

Offenes Feuer am Gewässer ist grundsätzlich verboten. (Ausnahme ist das gemeinsame Grillen während des Vereinsangeln).

Das Betreten von Eisflächen ist verboten.

Das Betreten der Schongebiete von Wasser- und Landseite ist verboten.

Behindern und Gefährden Sie keine Spaziergänger oder andere Personen.

© 2017 Website Stadtfischereiverein Düren e.V. ertellt mit Wix.com.

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